Der Oktober 2021 dürfte als Monat in die Geschichte eingehen, in welchem das internationale Steuersystem grundsätzlich umgekrempelt wurde, wobei es kaum einer mitbekam. Und wer es mitbekommen hat, war sich nicht gewahr, wie stark die IT-Industrie davon betroffen sein wird. Es erinnert ein wenig an den Automatischen Informationsaustausch AIA, den kaum jemand kommen sah und der ab 2017 innert kürzester Zeit das Bankkundengeheimnis international ausgehebelt hat.

Am 6. Oktober hat die OECD und am 29. Oktober die G20-Versammlung in Rom ein Paket von Fiskalregeln in Kraft gesetzt, bei dem über 150 Staaten mitmachen, darunter auch die Schweiz. Als Zeitungsleser hat man dabei allenfalls erfahren, dass es um einen Minimalsteuersatz von 15% für internationale Konzerne geht und dass die Schweiz bzw. einzelne ihrer Kantone dabei zu beissen haben. Aber wie funktioniert das Ganze wirklich?

Ein eherner Grundsatz des Steuerrechts war bisher, dass ein Unternehmen Gewinnsteuern dort bezahlt, wo es Betriebsstätten führt. Dabei ergaben sich aber aus Sicht der Staaten zwei Probleme, für die internationale Lösungen vereinbart wurden.

Steuerparadiese austrocknen

Unternehmen mit zahlreichen Niederlassungen haben die Praxis entwickelt, die lokal anfallenden Gewinne so hin und her zu verschieben, dass sie am Schluss in Ländern anfallen, wo die Steuern niedrig sind, oder noch besser null, wie im Fall der Bermudas oder von Dubai. Die entsprechenden Steuerkonstrukte tragen so exotische Namen wie „doppelter Ire mit holländischem Sandwich“ und sind genau so komplex, wie es sich anhört – aber absolut legal.

Die Antwort der Staatengemeinschaft darauf: Wenn ein Unternehmen mit einem Umsatz über dem Schwellenwert von 800 Millionen Franken in einem Land weniger als 15% Gewinnsteuer bezahlen muss, darf das Land am Hauptsitz die Differenz einziehen. Beispiel: Wenn die Schweizer Niederlassung eines deutschen Unternehmens hier 11% Gewinnsteuern zahlt, dann darf der deutsche Staat die Differenz von 4% nachverlangen. Was hier einfach tönt, ist in der Umsetzung hochkomplex, worauf ich hier allerdings nicht eingehen kann. Als Resultat werden weltweit höhere Steuereinnahmen von USD 140 Milliarden angepeilt, also kein Pappenstiel. Laut Bund dürften eine tiefe dreistellige Zahl von Schweizer Konzernen plus eine tiefe vierstellige Zahl von Schweizer Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne betroffen sein.

Lex Netflix – völlig quer in der Landschaft

Kommen wir zum zweiten Regelungsbereich: Ich nenne es die Digitalsteuer. Sie ist in vielen Ländern aktuell, einzelne von ihnen sind schon vorgeprescht, wobei es vor allem darum ging, damit OECD und G20 unter Druck zu setzen, mit einer internationalen Lösung vorwärts zu machen. All diese nationalen Gesetze(svorhaben) dürften nun angesichts der globalen Entscheidung in diesem Oktober wieder in der Versenkung verschwinden. Völlig quer in der Landschaft steht daher die Lex Netflix, über welche wir Ende November abstimmen. Sie ist nichts anderes als eine Digitalsteuer mit kultureller Zweckbestimmung und somit im internationalen Kontext obsolet, bevor sie definitiv beschlossen ist.

Die internationale Lösung sieht nun vor, die Wertschöpfung durch die Kunden und im Absatzland generell (insbesondere bei digitalen Geschäftsmodellen) stärker zu gewichten. Damit wird die Besteuerung rein nach den Betriebsstätten relativiert. Betroffen sind Unternehmen mit einem globalen Umsatz über 21,5 Milliarden Franken und einer Gewinnmarge über 10%, die im Quellenstaat keine physische Präsenz aufweisen. Diese Firmen sollen 30% auf den Übergewinn (über 10%) an den Staat abliefern, in welchem der Umsatz erzielt wurde. Wenn also Netflix (USD 25 Mrd. Umsatz) mit Schweizer Kunden mehr als 10% Gewinn macht, darf die Schweiz vom überschiessenden Gewinn 30% abschöpfen. Global sollen mit der Übung fast 100 Milliarden Dollar Steuereinnahmen neu unter den Ländern verteilt werden. Von der Digitalsteuer wird gemäss Bund voraussichtlich eine einstellige Zahl von Schweizer Unternehmen betroffen sein.

Was bedeutet dies für die Schweiz?

Reden wir offen: Diese internationale Regelung ist letztlich nichts anderes als ein Diktat der grossen Staaten mit grossen Haushaltsdefiziten, die sich gegenüber kleineren Staaten mit soliden Staatshaushalten und attraktiven Steuerregimes durchgesetzt haben.

Vorteilhaft ist für die Schweiz, dass es sich um eine globale Regelung handelt, so dass wir nicht mehr von einzelnen Akteuren unter Druck gesetzt werden können und gegenüber anderen Tiefsteuerländern ein „level playing field“ entsteht. Allerdings schwächt die Regelung den innerstaatlichen Steuerwettbewerb, da in der Schweiz zum Teil Gewinnsteuern unter 15% vorkommen. Dabei ist nicht nur der Steuersatz- sondern auch der Effekt durch unterschiedliche Bemessungsgrundlagen zu berücksichtigen. Und vor allem schwächt es die Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb, indem ihr relativer Vorteil gegenüber Hochsteuerländern reduziert wird. Damit wird die Schweiz – als Hochlohnland – weniger attraktiv und könnte Steuersubstrat verlieren.

Die Schweiz steht nun unter Druck, ihre kantonalen Steuersätze in relativ kurzer Zeit anzupassen, da die Umsetzung bis Ende 2023 vereinbart ist. Dies kommt für die Kantone aufgrund der direkten Demokratie einem Stresstest gleich: Sollen die Steuern für alle Unternehmen reduziert werden, was politisch umstritten ist, oder soll es zwei Klassen von Unternehmen gibt (globale und übrige), was rechtlich heikel ist?

Und zu schlechter Letzt: Zur Sicherung der Umsetzung hat die OECD umfangreiche Regeln zur Bemessung, zur Statistik und zum Informationsaustausch erlassen oder wird es noch tun (z.B. betreffend Transferpreisen). Damit ist eine massive Bürokratisierung verbunden, die einen kleinen, föderal organisierten Staat wie die Schweiz ungleich härter trifft als einen grossen Zentralstaat. So dürfen wir gespannt sein, wie sich die Schweiz und ihre grossen Unternehmen in dieser neuen Fiskalwelt bewähren werden.

Inhaltliche Quelle: Vorlesung von Dr. Martin Mosler vom Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik an der Universität Luzern im Rahmen des MAS Applied History der Universität Zürich (Oktober 2021).

Erstpublikation in meiner Monatskolumne „Von Hensch zu Mensch“ auf Inside-it.ch und Inside-channels.ch

Bildnachweis: Still from OECD

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